Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 03.04.2008 - 2 K 1700/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Gewöhnlicher Aufenthalt
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
SGB I § 30 Abs. 3 Satz 2
Gewöhnlicher Aufenthalt - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständiger Träger bei der Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII); Begriff des gewöhnlichen Aufenthaltes gem. § 30 Abs. 3 S. 2 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I); Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltes bei Minderjährigen; Begründung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 03.04.2008 - 2 K 1700/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2008 - 12 A 1277/08
Wird zitiert von ...
- VG Freiburg, 12.03.2015 - 4 K 1734/14
Erstattung von Jugendhilfeleistungen
Erforderlich ist zudem, dass der Ausführung des Willens, an einem Ort den gewöhnlichen Aufenthalt zu begründen, keine objektiven Hindernisse entgegenstehen (OVG NRW, Beschluss vom 11.06.2008 - 12 A 1277/08 - juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 03.04.2008 - 2 K 1700/07 -, juris).